Gebrauchtwagen kaufen: Checkliste und Tipps (2023)

Manipulierter Tacho, versteckte Mängel, fehlende Papiere und gestiegene Preise: Beim Gebrauchtwagenkauf gibt es viele Fallstricke. ADAC Juristinnen und Juristen geben Tipps, worauf Sie unbedingt achten sollten.

  • Gebrauchtwagenpreise sind deutlich gestiegen

  • Mit ADAC Checkliste unseriöse Verkäufer erkennen und Mängel entdecken

  • Vom Verkäufer nicht unter Druck setzen lassen

Eine ADAC Untersuchung der DAT-Preise beweist: In den Jahren 2020 und 2021 sind Gebrauchtwagen erheblich teurer geworden. 2020 kostete ein Gebrauchter im Schnitt satte 18 Prozent mehr als 2019 und 2021 stiegen die Preise nochmals um sieben Prozent. So wurden 2021 im Schnitt 15.740 Euro für einen Gebrauchtwagen bezahlt im Vergleich zu 12.470 Euro im Jahr 2019. Seit dem Frühjahr 2022 verharren die Preise für Gebrauchtwagen auf hohem Niveau.

Doch es gibt trotz dieser Entwicklung noch die Möglichkeit, Schnäppchen zu machen. Die Standzeiten der Fahrzeuge bei den Händlern werden aktuell wieder etwas länger und die Auswahl an Gebrauchtwagen, die zum Beispiel nur die Abgasnormen Euro 4 oder Euro 5 erfüllen, nimmt zu. Wer nicht zwingend ins Zentrum großer Ballungsräume mit den entsprechenden Fahrverbotszonen fahren muss, wie aktuell in München für 2023 beschlossen, kann daher eventuell einige Euro beim Kauf sparen.

Doch auch wenn eventuell ein Schnäppchen lockt: Diese Tipps der ADAC Juristinnen und Juristen sollten Sie unbedingt beachten.

Gebrauchtwagen vor dem Kauf besichtigen
Checkliste für den Gebrauchtwagenkauf
Auto gebraucht kaufen: Nach Unfallschäden fragen
Manipulierter Tacho: So erkennen Sie Betrug
Serviceheft und Zulassungspapiere prüfen
Machen Sie eine Probefahrt
(Video) Gebrauchtwagen kaufen - Die Checkliste - GewusstWie
Händlertrick: Verkauf im Auftrag des Vorbesitzers
Nicht unter Druck setzen lassen

Gebrauchtwagen vor dem Kauf besichtigen

Kaufen Sie das Auto auf keinen Fall ungesehen, und machen Sie keine Zusagen am Telefon. Schließen Sie keinen Kaufvertrag online ab, bevor Sie das Auto besichtigt haben. Denn: Auch ein mündlich oder z.B. per WhatsApp geschlossener Kaufvertrag ist rechtlich bindend. So einfach kommen Sie da nicht wieder heraus.

Wer einen Gebrauchtwagen kaufen möchte, sollte sich den Verkäufer genau anschauen. Ein seriöser Autoverkäufer spricht offen über Vorschäden und Mängel des zum Verkauf stehenden Fahrzeugs. Er lässt Sie Probe fahren, liefert eine lückenlose Fahrzeugdokumentation und zeigt Ihnen HU-Berichte und Reparaturrechnungen.

Nehmen Sie eine zweite Person zur Besichtigung mit. Schauen Sie das Auto bei Helligkeit und gutem Wetter rundherum an, sonst kann man Roststellen, Dellen oder Kratzer leicht übersehen. Wichtig ist, den Gebrauchtwagen auf nicht sofort sichtbare Mängel und Unfallschäden zu untersuchen. Denn ein privater Verkäufer darf die Haftung für solche Mängel ausschließen.

Checkliste für den Gebrauchtwagenkauf

Mit der ADAC Checkliste Gebrauchtwagenkauf kann man den wichtigsten Mängeln selbst auf die Spur kommen. Sie steht hier kostenlos zum Download bereit:

Checkliste für den Gebrauchtwagenkauf

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Auto gebraucht kaufen: Nach Unfallschäden fragen

Erkundigen Sie sich ausdrücklich nach Unfallschäden. Auch reparierte Schäden mindern den Wert des Autos. Wurde ein Fahrzeug durch eine äußere Einwirkung beschädigt, spricht man von einem Unfallwagen, egal wie groß der Schaden war.Nur ganz geringfügige Lackkratzer und andere kleine "Schönheitsfehler" gelten nicht als Unfallschaden.

Ein privater Verkäufer muss über einen Unfallschaden aufklären, wenn Sie ihn danach fragen. EinHändlerhat sogar eineAufklärungspflicht, er muss ungefragt über Unfallschäden aufklären. BeiVerträgen, dieab dem 1.1.2022 geschlossenwurden, muss er explizit auf Unfallschäden hinweisen, wenn der Kunde nicht damit rechnen kann. Außerdem muss er das Auto vor dem Verkauf auf Unfallschädenuntersuchen.

Tipp: Lassen Sie sich imKaufvertrag schriftlich zusichern, dass das Autounfallfreiist. Bei Zweifeln können Sie das Auto vomADAC Fachmann durchcheckenlassen.

Manipulierter Tacho: So erkennen Sie Betrug

Experten gehen davon aus, dass in Deutschland jedes dritte gebrauchte Auto einen manipulierten Tacho hat. Achten Sie darauf, dass im Kaufvertrag nicht nur der abgelesene Kilometerstand, sondern die Gesamtfahrleistung steht. Entspricht diese nicht der Wahrheit, fehlt eine zugesicherte Eigenschaft und berechtigt zum Rücktritt vom Kauf.

Gebrauchtwagen kaufen: Checkliste und Tipps (1)
(Video) Gebrauchtwagen kaufen? Tipps wie man nicht übers Ohr gehauen wird!

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Serviceheft und Zulassungspapiere prüfen

Das Serviceheft und die Zulassungspapiere geben Aufschluss über die Vorgeschichte des Gebrauchten.

  • Serviceheft: Kann der Verkäufer kein Serviceheft, keine HU-Berichte oder Werkstattrechnungen vorlegen, sollen möglicherweise Mängel am Gebrauchten verschleiert werden, oder es wurden nicht alle Wartungen durchgeführt.

  • Die Aussage "scheckheftgepflegt" heißt nicht, dass alle Wartungen gemacht wurden. Fehlt beim Kauf vom Händler das Original-Scheckheft, ist das ein Mangel, wenn er nicht darauf hinweist. Kann der Händler nicht nachweisen, dass die Inspektionsintervalle eingehalten wurden, kann man zum Beispiel eine Kaufpreisminderung geltend machen.

  • Prüfen Sie, wie viele Vorbesitzer in der Zulassungsbescheinigung eingetragen sind. Sie sollten nachfragen, wenn es viele Vorbesitzer gibt oder der Verkäufer das Auto nur sehr kurz in seinem Besitz hatte.

  • Prüfen Sie, ob die Fahrgestellnummer mit den Papieren übereinstimmt. Gibt es hier Unstimmigkeiten, könnte es sich um ein gestohlenes Auto mit falschen Papieren handeln.

Machen Sie eine Probefahrt

Machen Sie eine Probefahrt, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben. Nehmen Sie möglichst eine Begleitperson mit. Alles, worauf Sie bei der Probefahrt achten sollten, finden Sie in der ADAC Checkliste für die Probefahrt:

Checkliste für die Probefahrt

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Tipp der ADAC Juristen: Klären Sie vor der Probefahrt, wie das Fahrzeug versichert ist. Besteht eine Vollkaskoversicherung und verursachen Sie einen Schaden am Fahrzeug eines privaten Verkäufers, müssen Sie nur die Selbstbeteiligung und den Höherstufungsschaden zahlen. Beim Händlerfahrzeug ist davon auszugehen, dass die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz reduziert ist.

Schließen Sie außerdem eine Vereinbarung über die Probefahrt ab. Sie können eine ADAC Mustervereinbarung hier herunterladen.

Laden Sie sich hier die ADAC Mustervereinbarung für eine Probefahrt herunter

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(Video) ADAC How To Gebrauchtwagenkauf I ADAC

Weitere Tipps für die Probefahrt

Händlertrick: Verkauf im Auftrag des Vorbesitzers

Der Gebrauchtwagenhändler darf die gesetzliche Sachmängelhaftung von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzen. Ganz ausschließen darf er sie aber nicht.

Vorsicht: Manche Händler versuchen, die Sachmängelhaftung zu umgehen, indem sie das Auto im Auftrag des Vorbesitzers verkaufen. Fragen Sie beim Vorbesitzer nach, ob er tatsächlich den Verkauf in seinem Namen in Auftrag gegeben hat.

Achten Sie auch beim Privatverkauf darauf, dass der eingetragene Halter und der Verkäufer identisch sind. Fragen Sie nach einer Vollmacht, wenn das nicht der Fall sein sollte, und fragen Sie beim Halter oder Vorbesitzer direkt nach.

Nicht unter Druck setzen lassen

Vorsicht ist geboten, wenn Sie der Verkäufer unter Druck setzt ("Sie müssen sich schnell entscheiden") oder konkrete Fragen mit banalen Floskeln ("Das ist bei diesen Modellen immer so") beantwortet.

Bestehen Sie darauf, dass der Verkäufer alle mündlichen Zusicherungen (Kilometerlaufleistung, Garantien, Zusatzausstattung, Unfallfreiheit, Unfallumfang, Zubehör etc.) schriftlich im Kaufvertrag bestätigt.

Ist ein Angebot zu gut, um wahr zu sein, könnte es sich um Betrug handeln. Hier finden Sie Infos zu den übelsten Betrugsmaschen am Gebrauchtwagenmarkt.

Zweifel am Alter? So erkennen Sie, wie alt das Gebrauchtfahrzeug wirklich ist

Video: Wie ein Gebrauchtwagenkauf ablaufen sollte

Gebrauchtwagen kaufen: Checkliste und Tipps (2)
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Gebrauchtwagenkauf: Diese Daten zum Auto gibt es kostenlos

Valide Daten zum Gebrauchtwagen können sowohl für den Käufer ein Stück Sicherheit bieten als auch dem Verkäufer dabei helfen, Vertrauen in sein Angebot zu schaffen – auch wenn sich aus Sicht des ADAC so Tachobetrug nicht zuverlässig aufdecken lässt.

Was viele nicht wissen: Sie müssen nicht zwangsläufig die kostenpflichtigen Services von privaten Anbietern nutzen. Folgende Daten zum eigenen Fahrzeug lassen sich auch kostenlos abrufen:

  • Kennzeichen

  • Hersteller, Modell, Fahrgestellnummer, Versionsbezeichnung

  • Schlüssel- und Typnummer

  • Datum der Erstzulassung und Zahl der Vorbesitzer, nächste Hauptuntersuchung

  • technische Daten wie Maße, Leer- und Gesamtgewicht, Achslasten, Bereifungsgröße

  • Anhängelast, Zahl der Sitzplätze, Kraftstoff, Hubraum (bei Verbrennern), Nennleistung, Höchstgeschwindigkeit, Stand-/Fahrgeräusch, Emissionsklasse, CO₂-Wert, für Steuerklasse wichtige Zusatzinformation, Nummer der Typgenehmigung und deren Datum (wichtig zur Beurteilung, ob ein Auto schon den neuen Bestimmungen zum Schutz des Kilometerstands gemäß EU 2017/1151 genügen muss)

  • Hinweise zu Wechsel-, Saison-, Oldtimer-, Elektro- oder grünem Kennzeichen

  • Halter- und Versicherungsdaten

  • Umschreibungen auf andere Halter

  • abgelesene Kilometerstände bei den jüngsten Hauptuntersuchungen und ob Prüfplakette zugeteilt wurde

Und so geht's:

1. Möglichkeit: Mit elektronischem Personalausweis
Wer über den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verfügt, kann für alle auf ihn zugelassenen Fahrzeuge einen mehrseitigen Datenauszug kostenlos vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) anfordern. Erforderlich sind dazu der Personalausweis und die Ausweis-App2. Das dauert nur wenige Minuten und wird Autoverkaufenden vom ADAC empfohlen. Denn damit zeigen sie, dass sie nichts zu verbergen haben. Kaufinteressierte sollten gezielt nach diesem Datenauszug fragen.

(Video) Gebrauchtwagen kaufen | CHECK | Teil 1 "Die Besichtigung" | richtig kaufen | DIY Tutorial

2. Möglichkeit: Anfrage an die Fahrzeug-System-Daten GmbH
Wem die Daten der letzten Hauptuntersuchungen, dort abgelesene Kilometerstände, Messwerte der Bremsenprüfung sowie dabei festgestellte Mängel und erteilte Hinweise genügen, kann bei der Fahrzeug-System-Daten GmbH (FSD) gemäß Paragraf 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anfragen. Dazu die Anfrage in das Kontaktformular auf fsd-web.de* eintragen und Kopie/Scan des eigenen Personalausweises sowie von Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder 2 des eigenen Autos beifügen. Per Brief ist die Anfrage zu richten an: Fahrzeug-System-Daten GmbH, Wintergartenstraße 4, 01307 Dresden.

* Durch Anklicken des Links werden Sie auf eine externe Internetseite weitergeleitet, für deren Inhalte der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich ist.

FAQs

Was muss ich beachten wenn ich ein gebrauchtes Auto kaufe? ›

10 Tipps zum Gebrauchtwagen-Kauf Verdeckten Mängeln auf der Spur
  1. 1 – Nicht alleine zum Besichtigungstermin. ...
  2. 2 – Vorgelegte Papiere gründlich prüfen. ...
  3. 3 – Tacho-Tricksereien aufdecken. ...
  4. 4 – Wartungsstau und Mängel enthüllen. ...
  5. 5 – Rost mit einfachen Mitteln aufspüren. ...
  6. 6 – Unfallschäden entdecken. ...
  7. 7 – Auf Probefahrt bestehen.
Jul 18, 2018

Wie viel km sind für gebrauchtes Auto okay? ›

Eine pauschale Richtlinie ab welchem Kilometerstand Sie vom Kauf eines Gebrauchtwagens Abstand nehmen sollten, gibt es leider nicht. Bei Kleinwagen sind oft 150 000 km eine kritische Schwelle. Bei Limousinen ist die Grenze wiederum eher etwas höher anzusiedeln.

Welche Fragen vor gebrauchtwagenkauf? ›

Eine der ersten Fragen wäre, ob das Auto unfallfrei ist und wenn nicht, welche Schäden bekannt sind. Ferner sind Fragen nach Kratzer und Beulen empfehlenswert. Steinschläge finden Sie nahezu an allen Gebrauchtwagen, aber trotzdem darf auch diese Frage nicht fehlen.

Wie alt sollte ein gebrauchtes Auto maximal sein? ›

Alle vorselektierten und sofort verfügbaren Gebrauchtwagen werden nach strengen Qualitätsstandards von Autoexperten geprüft, sind maximal 5 Jahre alt und weniger als 100.000 km gelaufen.

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Author: Greg Kuvalis

Last Updated: 16/07/2023

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Name: Greg Kuvalis

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